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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Eisenmann Übersetzungsteam - Suzanne Eisenmann

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Eisenmann Übersetzungsteam - Suzanne Eisenmann (nachfolgend: Übersetzerin) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.

3 Lieferzeiten

3.1 Lieferzeiten werden nach Arbeitstagen (Montag – Freitag) berechnet.
3.2 Ist kein Liefertermin vereinbart, erfolgt die Lieferung der Übersetzung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist.
 

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
4.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Kunden, frühere Übersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.). Die Fachbegriffe auf den Internetseiten des Kunden können für die Übersetzung herangezogen werden.
4.3 Zur entsprechenden Übersetzung von Abkürzungen ist die Übersetzerin nur verpflichtet, wenn der Kunde die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
4.4 Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann der Übersetzerin keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
4.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

5. Mängelbeseitigung 

5.1 Rügt der Kunde einen in der Übersetzung objektiv enthaltenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die Übersetzerin. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Kunden unter genauer Angabe des Mangels der Übersetzerin gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden (konkrete Mängelanzeige). Für die Nacharbeit ist der Übersetzerin vom Kunden eine angemessene Frist einzuräumen.
5.2 Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die konkrete Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeit eingegangen ist. Spätestens nach dieser Frist gilt die Übersetzung bei Fehlen einer konkreten Mängelanzeige als abgenommen.
5.3 Die Übersetzerin behält sich stets das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
5.4 Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6. Haftung

6.1 Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6.2 Die Haftung bei leichter Haftung tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6.3 Die Haftung der Übersetzerin wird auf die Höhe ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt.
6.4 Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung oder Verlust der vom Kunden übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Kunde hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

7. Berufsgeheimnis 

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

8. Vergütung

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer und zuzüglich ggf. Verpackung, Transport und Versicherung. Bei Verträgen mit privaten Kunden ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten.
8.2 Der Umfang der Übersetzung wird in der Regel bei Fließtexten nach Normzeilen der Zielsprache berechnet, falls nichts anderes festgelegt wird. Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen. Zeilen, die mehr oder weniger Anschläge enthalten, werden umgerechnet. Bei Übersetzungen mit erschwerten Anforderungen, wie z.B. im Zusammenhang mit Microsoft Excel oder PowerPoint, behält sich die Übersetzerin eine andere Abrechnungsmethode vor.
8.3 Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Übersetzung gilt spätestens nach einer Frist von 14 Tagen nach der Lieferung (per E-Mail, Fax, Post, persönliche Übergabe oder auf andere Art und Weise) als abgenommen.
8.4 Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Kunden abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen denjenigen Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollständigen Honorars abhängig machen.
8.5 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8.7 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto in Euro zahlbar.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.
9.2 Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
9.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, daß die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen-, namensrechtlich und aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind.
9.4 Der Kunde sorgt selbst für urheberrechtliche Genehmigungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Übersetzerin von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

10. Vertragskündigung

Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeit nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

11. Anwendbares Recht

11.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
11.2 Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
11.3 Gerichtsstand ist Karlsruhe.
11.4 Erfüllungsort sind die Büroräume der Übersetzerin.
 

Karlsruhe, 30. März 2018

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